Am 1. Oktober 1839 wurde die Apotheke zu Stadtkyll als dritte Apotheke im damaligen Kreis Prüm eröffnet. Bereits in den Jahren zuvor hatten sich die Stadtkyller Bürger um die Errichtung einer Apotheke bemüht, waren aber zunächst an der ablehnenden Haltung der für die Genehmigung eines solchen Vorhabens zuständigen Bezirksregierung in Trier sowie des Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz gescheitert.
Mit dem zunehmenden Aufschwung und der Niederlassung eines Arztes in Stadtkyll verbesserten sich die Voraussetzungen, so dass am 4. November 1838 der Oberpräsident der Rheinprovinz seine Zustimmung gab:
"Seiner Königlichen Hochlöblichen Regierung erwiedere ich auf den gefälligen Bericht vom 21. v.M. ergebenst, daß der Pharmaceut Staud zu Ehrenbreitstein durch Zukauf in den Besitz der Apotheke zu Ahrweiler gelangt und die ihm für Stadtkyll erteilte Conzession dadurch erledigt worden ist. Um dieselbe hat sich nachträglich der Pharmaceut Carl Daniel Ibach beworben, der zwar 1 Jahr später wie Triboulet, aber mit besserer Censur approbiert worden ist und deshalb letzterem vorgehen muß"
Die besseren Noten also verschafften Carl Daniel Ibach letzlich das begehrte Dokument: die Konzessionsurkunde zur Führung einer Apotheke in Stadtkyll.
Konzessionsurkunde vom 4. November 1838 | Historisches pharmazeutisches Gerät zum Verarbeiten giftiger Substanzen |